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Beraten & Vertreten

 


Die Tätigkeit des Bauherrenvertreters

Im Idealfall beginnt die Arbeit des Bauherrenberaters mit der ersten Idee der Bauherrschaft und wird mit der Übergabe der Baute in eine neue Phase überführt. Die Palette der angebotenen Leistungen könnte dabei etwa wie folgt aussehen:

Phase 1 und 2, Strategische Planung und Vorstudien
- Erfassen der Bauherrenvorstellungen und Wünsche
- Festhalten der Prioritäten
- Erstellen eines Objektpflichtenheftes
- Erstellen des Pflichtenheftes für die Planer
- Architekt
- Bauingenieur
- Haustechnik und Elektroplaner
- weitere Spezialisten
- Auswahlverfahren für die Planer festlegen

Phase 3, Projektierung:
- Auswahl der Planer begleiten
- Planerverträge erstellen
- Überwachung der Projektierungsphase
- Koordinationsarbeiten wahrnehmen
- Überwachung der Submissionsarbeiten
- Vorbereitung der Vergabeanträge mit Begründung
- Überwachen oder erstellen der Werkverträge

Phase 4, Realisierung:
- Überwachen der Bauausführung
- Begleitung der Koordinationssitzungen
- Teilnahme an den Bausitzungen
- Kontrolle des Baujournales
- Überwachen der Abschlussarbeiten
- Organisation Umzug
- Kontrolle der Garantiearbeiten nach 2 Jahren

Phase 5, Nutzung:
- Massnahmen für den Unterhalt festlegen
- Reinigungskonzept umsetzen
- Realisieren von Zusatzwünschen
- Umnutzungen begleiten
- Rückbauphase vorbereiten
- Kontrolle Rückbauphase

Natürlich ist es auch möglich nur Teilleistungen dieses Angebotes zu beanspruchen.
Interessiert? Senden Sie uns ein Mail.

 
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