Die Tätigkeit des Bauherrenvertreters
Im Idealfall beginnt die Arbeit des Bauherrenberaters mit der
ersten Idee der Bauherrschaft und wird mit der Übergabe der
Baute in eine neue Phase überführt. Die Palette der
angebotenen Leistungen könnte dabei etwa wie folgt aussehen:
Phase 1 und 2, Strategische Planung und Vorstudien
- Erfassen der Bauherrenvorstellungen und Wünsche
- Festhalten der Prioritäten
- Erstellen eines Objektpflichtenheftes
- Erstellen des Pflichtenheftes für die Planer
- Architekt
- Bauingenieur
- Haustechnik und Elektroplaner
- weitere Spezialisten
- Auswahlverfahren für die Planer festlegen
Phase 3, Projektierung:
- Auswahl der Planer begleiten
- Planerverträge erstellen
- Überwachung der Projektierungsphase
- Koordinationsarbeiten wahrnehmen
- Überwachung der Submissionsarbeiten
- Vorbereitung der Vergabeanträge mit Begründung
- Überwachen oder erstellen der Werkverträge
Phase 4, Realisierung:
- Überwachen der Bauausführung
- Begleitung der Koordinationssitzungen
- Teilnahme an den Bausitzungen
- Kontrolle des Baujournales
- Überwachen der Abschlussarbeiten
- Organisation Umzug
- Kontrolle der Garantiearbeiten nach 2 Jahren
Phase 5, Nutzung:
- Massnahmen für den Unterhalt festlegen
- Reinigungskonzept umsetzen
- Realisieren von Zusatzwünschen
- Umnutzungen begleiten
- Rückbauphase vorbereiten
- Kontrolle Rückbauphase
Natürlich ist es auch möglich nur Teilleistungen dieses
Angebotes zu beanspruchen.
Interessiert? Senden Sie uns ein
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